Häufige Fragen zur Balkonnachrüstung.

Gesucht. Gefunden.

  1. Abklärung, ob Hauseigentümer bzw. Miteigentümer einem Balkonprojekt zustimmen würden.
  2. Eventuelle Vorbesprechung bei der Baupolizei (MA 37)
  3. Balkonberatung und Balkonangebot durch die Easybalkon GmbH– folgende Angaben sind erforderlich:
    - Balkonanzahl, Größe, Lage des Balkons am Gebäude
    - Grundrissplan, Bilder von Hof und Fassade
    - falls bereits bewilligt: Einreichplan, Baubescheid, Vorstatik
  4. Beauftragung der Easybalkon GmbH
  5. Aushebung der Konsenspläne und Vorbesprechung bei der Baupolizei durch die Easybalkon
  6. Erstellung des Einreichunterlagen (Einreichplan – 3fach, statisches Gutachten, Brandschutznachweis, Grundbuchauszüge, Bauansuchen)
  7. Einholung der Unterschriften von Hausbesitzer bzw. Miteigentümer und ggf. Eigentümer der Nachbarliegenschaft (letzteres ist erforderlich bei Unterschreitung des Mindestabstands von 3m) durch den Bauwerber.
  8. Abgabe der Einreichunterlagen bei der Baubehörde
  9. Bauverhandlung (üblicherweise in der zuständigen Baubehörde)
  10. Erteilung des Baubescheids durch die MA 37
  11. Balkonmontage 

Im Regelfall benötigen wir 2 bis 5 Werktage für die Montage Ihres easybalkons. Sollte eine thermische Sanierung der Fassade geplant sein, empfiehlt es sich den easybalkon vor Aufbringung der Dämmung zu montieren.

  1. Daten des Interessenten: Name, Adresse, Telefon, E-Mail
  2. Daten zum Bauvorhaben: Adresse, Balkonanzahl und -größe, Lage des Balkons am Gebäude
  3. Grundrissplan (Skizze) der Wohnung oder des Gebäudes
  4. Fotos von Fassade und Hof
  5. Falls bereits bewilligt: Einreichplan, Baubescheid, Vorstatik

Zusätzlich ist es wichtig für uns zu wissen, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind und im letzteren Fall, ob das Gebäude sich im Alleineigentum oder Miteigentum befindet. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob ein Zugang zum Innenhof vorhanden und das Aufstellen eines Gerüsts möglich ist und ob sich an der Stelle, wo der easybalkon montiert werden soll sich bereits ein Fenster bzw. eine Türe befindet.

Wenn Sie Interesse an einem nachträglichen Balkonanbau mit easybalkon haben schicken Sie uns bitte Ihre Anfrage.

Das erprobte easybalkon-System ist statisch und montagetechnisch optimiert. Es werden alle maßgeblichen Normen und Bestimmungen eingehalten. Wir können bei Bedarf einen Brandschutznachweis (R30, A2) für unsere Balkone liefern. Wir arbeiten schnell, sauber und günstig! Als Generalunternehmer bieten wir Ihnen Kosten- und Terminsicherheit und sparen Ihnen dadurch Zeit und Stress.

Grundsätzlich wurde das easybalkon-System speziell für Altbauten entwickelt und ist in diesem Fall technisch in den allermeisten Fällen machbar. Bei anderen Gebäudetypen können wir nach Angabe der Bauweise (Wand- und Deckenaufbau) geeignete Lösungen vorschlagen.

Das erprobte easybalkon-System ist statisch und montagetechnisch optimiert. Es werden alle maßgeblichen Normen und Bestimmungen eingehalten. Wir können bei Bedarf einen Brandschutznachweis (R30, A2) für unsere Balkone liefern. Wir arbeiten schnell, sauber und günstig! Als Generalunternehmer bieten wir Ihnen Kosten- und Terminsicherheit und sparen Ihnen dadurch Zeit und Stress.

Grundsätzlich wurde das easybalkon-System speziell für Altbauten entwickelt und ist in diesem Fall technisch in den allermeisten Fällen machbar. Bei anderen Gebäudetypen können wir nach Angabe der Bauweise (Wand- und Deckenaufbau) geeignete Lösungen vorschlagen.

In der Regel darf ein nachträglicher Balkonanbau nur hofseitig erfolgen – straßenseitig nur dann wenn sich unterhalb des geplanten Balkons keine Verkehrsfläche (Straße bzw. Gehsteig) befindet. Grundsätzlich muss der Balkon einen Mindestabstand von drei Meter zu jeder Grundstücksgrenze einhalten. Mit einer Genehmigung auf Widerruf (nach §71 WBO) ist es auch möglich bis zur Grundstückgrenze zu bauen, sofern die Eigentümer der Nachbarliegenschaft zustimmen. Bei Unterschreitung des Abstands von einem Meter muss man jedoch eine seitliche Brandschutzwand errichten. Die maximale Balkontiefe darf 2,5 Meter nicht überschreiten. Die maximale Balkonlänge beträgt ein Drittel der jeweiligen Gebäudefront – oberhalb von gärtnerisch auszugestaltenden Flächen darf der Balkon zwei Drittel der jeweiligen Gebäudefront lang sein. Für unterhalb des Balkons liegende Aufenthaltsräume muss ein Belichtungsnachweis erbracht werden. Zusätzlich gibt es noch einige bau- und brandschutztechnische Bestimmungen, die berücksichtigt werden müssen. Mehr Information zu diesem Thema finden Sie in unserem Leitfaden zur nachträglichen Balkonerrichtung.

Prinzipiell dürfen die Fundamente des auszustattenden Gebäudes durch die Balkonnachrüstung nicht stärker belastet werden als bisher. Dies kann erreicht werden, indem man den Balkon auf Stützen stellt oder durch einen Lastenausgleich (Parapetabbruch), der dafür sorgt, dass die Fundamente nicht stärker belastet werden als bisher. Werden die Fundamente durch den Nachrüstbalkon allerdings stärker belastet, ist ein Ingenieurbefund zu erbringen, der bestätigt, dass die Fundamente die zusätzliche Last aufnehmen können. Wurde im Gebäude in nicht allzu ferner Vergangenheit ein Dachausbau vorgenommen, sollte ein Ingenieurbefund über die Fundamente vorhanden sein, der als Grundlage herangezogen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Probeschürfung notwendig, in der festgestellt wird, ob die Fundamente die zusätzlichen Lasten aufnehmen können (Einbindetiefe, etc.).

  1. Einreichplan in dreifacher Ausführung unterschrieben von Bauwerber, allen Eigentümern und dem Planverfasser
  2. Unterschreitet der Abstand zur Grundstücksgrenze die vorgeschriebenen 3 Meter, so müssen auch die Eigentümer der betroffenen Nachbarliegenschaft unterschreiben.
  3. Statisches Gutachten
  4. Brandschutznachweis (wenn erforderlich)
  5. Grundbuchauszüge
  6. Bauansuche

Die Zustimmung der Miteigentümer kann mit Erlaubnis der Baubehörde ggf. auch auf einer separaten Zustimmungserklärung erfolgen und beigelegt werden, allerdings sind auch in diesem Dokument Balkongröße und –lage exakt zu definieren. Bis auf die Einholung der Unterschriften werden alle Unterlagen von easybalkon bereitgestellt.

  1. Hängebalkon: Hier wird der Balkon mit einem Zugstab abgestützt
  2. Konsolenbalkon: Hier wird der Balkon auf eine Konsole gestützt

1. Stützbalkon mit Stützen auf Punktfundamenten

2. Stützbalkon mit an die Fassade gedübeltem Stützprofil

Ihr easybalkon kann grundsätzlich in jeder Länge und Tiefe angeboten werden, die einzigen Einschränkungen werden Ihnen durch baubehördliche Vorgaben auferlegt: Mindestens 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze und maximal 2,5 Meter Auskragung über der Baufluchtlinie sowie ausreichende Belichtung von darunterliegenden Aufenthaltsräumen.

In der Regel darf der Balkon nur hofseitig am Gebäude angebracht werden, allerdings können auch hier Ausnahmen gemacht werden, wenn ein straßenseitig angebrachter Balkon nicht über einer Verkehrsfläche –Straße oder Gehsteig- liegt.

1. Entwässerung mit Tropfnase

2. Entwässerung mit Speier

3. Entwässerung mit Rinne und Fallrohr

Der Einbau der Balkontür kann vor oder nach der Balkonmontage erfolgen. Wenn der Einbau nach der Balkonmontage erfolgt, ist der Balkon wirksam gegen Verschmutzungen zu sichern.

Der easybalkon wird komplett vorgefertigt und zerlegt angeliefert. Die Montage erfolgt fast immer über ein von uns bereitgestelltes Montagegerüst. In seltenen Fällen kommt ein Autokran zum Einsatz - was allerdings meist aufwendiger und teurer ist. Die Balkonmontage wird ausschließlich von außen durchgeführt – wir müssen lediglich kurz in die Wohnung um das Fußbodenniveau nach außen zu übertragen und benötigen eine Steckdose (220V) – idealerweise im Stiegenhaus oder im Keller - für die Montagegeräte.

Zur Balkonmontage ist es nicht notwendig, dass Sie sich Urlaub nehmen, da wir den easybalkon von außen montieren und nur 5 Minuten Zugang zu Ihrer Wohnung benötigen um das Fußbodenniveau zu übertragen. Für den Einbau der Balkontüre sind 1- 2 Tage einzuplanen.

Ihre Wohnung wird von unseren Bauarbeiten nicht beeinträchtigt. Schmutzig wird es erfahrungsgemäß nur beim Einbau der Balkontür, allerdings achten unsere kompetenten Partnerfirmen darauf so sauber wie möglich zu arbeiten und die Baustelle sauber zu hinterlassen.

Der easybalkon ist prinzipiell sofort belastbar. Offiziell darf der Balkon erst nach einer Fertigstellungsanzeige bei der Baubehörde verwendet werden. Diese erfolgt durch den Bauherrn.

Auch Mietwohnungen können mit einem Balkon nachgerüstet werden. Dies bedarf der Zustimmung der Eigentümer, die erfahrungsgemäß solchen Projekten oft positiv gegenüber stehen, da mit dem Balkon der Wert der Immobilie gesteigert wird. Die Realisierungschancen sind also gut!

Bezüglich der Kostenübernahme ist eine Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen. Folgende Varianten sind üblich: Der Vermieter übernimmt die Herstellungskosten und bekommt dafür eine entsprechend höhere Miete oder der Mietzins bleibt gleich und der Mieter übernimmt die Herstellungskosten. In dem Fall kann eine Vereinbarung über eine Ablöse bei Auszug innerhalb einer gewissen Frist getroffen werden.

Der Belichtungsnachweis stellt sicher, dass Aufenthaltsräume, die sich unter dem anzubringenden Balkon befinden, über ausreichende Belichtung verfügen. Anhand dieses Nachweises - der von unserem kompetenten Team erstellt wird- kann auch die maximale Größe Ihres easybalkons festgelegt werden.

Mit Hilfe unseres Online Belichtungsnachweis-Rechners können Sie auch selbst abschätzen wie tief Ihr Balkon werden kann, ohne die Belichtung der Räume unter dem Balkon zu stark einzuschränken.

Mehr Information zum Thema Belichtungsnachweis finden Sie unter: http://www.oib.or.at/RL3_250407.pdf

Im Prinzip gelten alle Räume außer Badezimmer, Toilette, Lager, Gang und Vorraum als Aufenthaltsräume. Küchen stellen hier einen Zwitterfall dar und werden abhängig von der Größe und dem Ermessen der Baubehörde als Aufenthaltsraum qualifiziert.

Der Bebauungs- bzw. Flächenwidmungsplan liegt bei der Baubehörde aus und kann auch im Internet eingesehen werden unter http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/start.aspx

1. Erläuterungen der MA 37 zur OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz): http://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/rl-brandschutz.pdf
2. OIB-Richtlinie2 – Brandschutz: http://www.oib.or.at/
3. Brandverhalten Baustoffe: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandverhalten

Befinden sich kleine Kinder und/ oder Haustiere in Ihrem Haushalt empfehlen wir Ihnen für die Ausstattung Ihres easybalkons Geländer aus Lochblech, Sicherheitsglas oder Platten in ausreichender Höhe. Zusätzlich könnten Sie auch die Balkontüre sichern, damit Sie Gewissheit haben, dass Ihr Kleinkind nicht unbeaufsichtigt auf den Balkon gehen kann. Sind Sie Katzenhalter, so könnten Sie auch die Anbringung eines Balkonschutznetzes in Erwägung ziehen.

Der easybalkon wir komplett vorgefertigt und zerlegt angeliefert. Dies ermöglicht eine Einbringung auch bei beengten Verhältnissen und eine kurze Montagezeit.

1. Das Behördenpaket: Dies inkludiert die gesetzeskonforme Baueinreichung, den R30 Brandschutznachweis (wenn erforderlich) sowie das statische Gutachten.

2. Das Balkonerrichtungspaket: Dies inkludiert die Kosten...
...der Balkonhardware (Stahlkonstruktion, Belag, Geländer, Entwässerungssystem)
...der Montage
...des Gerüsts
...ggf. der Fundamente

Zusatzkosten fallen nur für spezielle Sonderwünsche wie bspw. Spenglerarbeiten oder andere Nebenarbeiten an.

Die Bezahlung des Behördenpakets ist mit der Beauftragung der Easybalkon GmbH fällig. Die Hälfte der Kosten der Balkonerrichtung wird bei der Erteilung des Baubescheids bzw. bei Produktionsbeginn entrichtet und die verbleibenden 50% werden nach der Fertigstellung und Übergabe fällig.

Wir haften für Schäden die wir während der Bauphase verursachen. Die Gewährleistungszeit für unsere Balkone beträgt 3 Jahre.

Wenn, aus welchen Grund auch immer, kein Baubescheid erteilt wird (fehlende Zustimmung von Miteigentümern oder Nachbarn, etc.) entstehen für Sie abgesehen von den Kosten für die Einreichung auch keine weiteren Verpflichtungen.

Alle Miteigentümer müssen die Einreichpläne als Grundeigentümer unterschreiben. Allerdings ist es in der Praxis auch möglich eine Zustimmungserklärung zu unterzeichnen, was sich als äußerst praktikabel erweisen kann, wenn Miteigentümer bspw. im Ausland leben und man die Originalpläne nicht verschicken möchte, da das Risiko besteht, dass diese verlorengehen oder dass es zu größeren zeitlichen Verzögerungen kommt. Auch in der Zustimmungserklärung müssen exakte Angaben zur Lage und Größe des Balkons gemacht werden sowie eine Plan- und Grundrissansicht enthalten sein. Aus diesem Grund ist es auch entscheidend, dass die technischen und baurechtlichen Möglichkeiten Ihres Balkonprojekts abgeklärt sind, bevor die Miteigentümer Ihre rechtlich bindende Zustimmung geben können.

Wir raten Ihnen das persönliche Gespräch mit Ihren Miteigentümern zu suchen und sie auf diesem Wege informell über Ihr Balkonprojekt vor zu informieren. Hier können Sie auch erfragen, ob diese eventuell ebenfalls Interesse an einer Balkonnachrüstung haben, was den Preis pro Balkon verringern würde. Meist sind 4-Augen-Gespräche einer Eigentümerversammlung vorzuziehen.