AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Easybalkon GmbH


1. Geltungsbereich

Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Easybalkon GmbH und dem Kunden. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

2. Verbrauchergeschäfte

Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Für Verbrauchergeschäfte gelten diese Geschäftsbedingungen mit der Maßgabe, dass zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) unberührt bleiben und Vorrang genießen.

3. Abweichende Bedingungen

Vom Vertragsinhalt/Auftrag oder diesen AGB abweichende Bedingungen müssen (unter)schriftlich getroffen werden um rechtswirksam zu sein. Die Bedingungen gemäß Auftragsformular gehen den AGB vor.

4. Angebote und Kostenschätzungen

Die Easybalkon GmbH unterbreitet ausschließlich schriftliche Angebote. Ein Angebot gilt mangels ausdrücklicher Befristung längstens 1 Monat ab Datum der Ausstellung. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und werden unentgeltlich erstellt. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes der Easybalkon GmbH durch den Kunden zustande. Die Unterschrift des Kunden auf dem Angebotsformular gilt in diesem Sinn als Annahme. Die Annahme eines von der Easybalkon GmbH erstellten Angebotes ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich, es sei denn im Angebot ist ausdrücklich anderweitiges vorsehen.

5. Geistiges Eigentum

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches stehen und bleiben im geistigen Eigentum der Easybalkon GmbH. Jede Verwertung, Vervielfältigung oder Weiterverbreitung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Easybalkon GmbH.

6. Rücktrittsrecht

Ein Kunde kann nur dann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt und der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von der Easybalkon GmbH oder deren Handelsagenten für die geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von der Easybalkon GmbH oder einem Handelsagenten dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat, der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat und dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Kunden, die zumindest den Namen und die Anschrift der Easybalkon GmbH sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und in der Rücktrittsfrist abgesendet werden. Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes des Kunden behält sich die Easybalkon GmbH vor, Spesen nach Maßgabe des § 4 KSchG in Rechnung zu stellen.

7. Preisänderungen

Offerte und Kostenschätzungen werden von der Easybalkon GmbH auf der Basis der verfügbaren Informationen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit der Easybalkon GmbH liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15 Prozent des Auftragwertes ergeben, so wird die Easbalkon GmbH den Kunden zeitnahe verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die zu erwartenden Kostensteigerungen nicht akzeptieren, kann die Easybalkon GmbH die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und bezüglich aller weiter Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Abgesehen von Kostenerhöhungen durch besondere auftragsspezifische Umstände bleibt die Easybalkon GmbH dem Kunden mit den angegebenen Preisen zwei Monate ab Vertragsschluss im Wort. Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so ist die Easybalkon GmbH berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, bei den für die Leistungserstellung notwendigen Kosten für Material, Energie, Transporte und Fremdarbeiten, nach Maßgabe der Änderung der Preise und des Anteils an der Gesamtleistung auf den Kunden zu überwälzen. Im Gegenzug werden auch Preissenkungen dieser Faktoren an den Kunden weitergegeben. Widerspricht der Kunde einer bekannt gegebenen Preisänderung, ist die Easybalkon GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall anteilig verrechnet. Die Preisänderung gilt in jedem Fall als akzeptiert, wenn der Kunde nicht binnen einer Woche ab deren Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

8. Angaben durch den Kunden

Der Kunde leistet Gewähr, dass die von ihm gemachten Angaben richtig sind. Dies gilt auch für beigestellte Pläne oder Maßangaben. Erweist sich eine Angabe des Kunden als unrichtig, so wird die Easybalkon GmbH den Kunden davon verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

9. Mitwirkungspflicht des Kunden

Die Easybalkon GmbH ist zur Leistungsausführung erst dann verpflichtet, sobald der Kunde seinen Verpflichtungen, insbesondere jenen, die zur Ausführung erforderlich sind, einschließlich der Leistung der vereinbarten Zahlungen nachgekommen ist. Die Errichtung eines Balkons kann die Mitwirkung des Kunden etwa im Verkehr mit Behörden und den Miteigentümern der Liegenschaft erforderlich machen. Der Kunde hat außerdem dafür zu sorgen, dass die Baustelle zu den bekannt gegebenen Liefer- und Montageterminen zugänglich ist. Die Montage des Balkons erfordert in jedem Fall einen Zutritt zur betreffenden Wohnung.

10. Liefertermine, Annahmeverzug, Lieferverzug

Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem vereinbarten Termin nicht anwesend bzw. hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so besteht Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung. Muss ein vereinbarter Liefer-. bzw. Montagetermin von der Easybalkon GmbH überschritten werden, so ist ein Ersatztermin zu vereinbaren. Lieferverzug liegt erst vor, wenn auch der Ersatztermin überschritten wird. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur bei grobem Verschulden geltend gemacht werden. Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der (bedungenen) Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt im Zweifel die Montage des Balkons an der Fassade.

11. Eigentumsvorbehalt

Alle vertragsgegenständlichen Gewerke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Easybalkon GmbH. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Easybalkon GmbH berechtigt, die im Vorbehaltseigentum stehenden Gewerke jederzeit zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Ein Vertragsrücktritt der Easybalkon GmbH erfolgt stets schriftlich. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung der Easybalkon GmbH untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind der Easybalkon GmbH unverzüglich zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen und hat die Easybalkon GmbH schad- und klaglos zu halten.

12. Zahlungsbedingungen

Es gelten die Zahlungsziele gemäß Antragsformular. Mangels anderer Regelung sind gelegte Rechnungen innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Geschäftskonto der Easybalkon GmbH. Die Zahlung hat ohne Abzug zu erfolgen. Transaktionsspesen für Überweisungen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen der Easybalkon GmbH die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen einschließlich Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug des Kunden wird als Ersatz für die Finanzierungskosten vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinausgehenden Schadens außerdem ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

13. Aufrechnung von Gegenforderungen

Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Easybalkon GmbH nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von der Easybalkon GmbH anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Easybalkon GmbH.

14. Gewährleistung

Der Easybalkon ist ein Qualitätsprodukt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Easybalkon jene Sicherheit bietet, die auf Grund von Normen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes und erforderliche Wartung, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen und die sonstigen gegebenen Hinweise erwartet werden kann. Für Schäden, die aus der nicht sachgemäßen Behandlung entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen: Wurden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als der Easybalkon GmbH verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen. Easybalkon hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache. Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.

15. Haftung für Schäden

Die Easybalkon GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Erfüllungsort ist der Sitz der Easybalkon GmbH. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für Handelssachen in Wien zuständige Gericht vereinbart. Der Verbrauchergerichtsstand des Kunden bleibt unberührt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen behalten alle übrigen Bestimmungen dessen ungeachtet die Gültigkeit.