Ja dürfen’s denn das?
Alles über die gesetzlichen und statischen Bedingungen beim Balkonbau.
So „easy“ das easybalkon-Modulsystem auch ist – so herausfordernd gestaltet sich mitunter die Vorbereitung. Gilt es doch, zwei wesentliche Fragen für die Errichtung zu beantworten: Wie reagiert das Mauerwerk auf den neuen Balkon – und wie die Nachbarn? Beides muss abgeklärt werden – wobei die Bausubstanz in den allermeisten Fällen keine wesentliche Hürde darstellt. Eine statische Überprüfung gibt relativ schnell darüber Auskunft und auch für sensibles Mauerwerk gibt es konstruktive Antworten. Apropos sensibel: Komplizierter wird es meistens mit den Nachbarn – hier sind oft Diplomatie, Geduld und Überzeugungsarbeit gefragt.
Baurechtliche Machbarkeit
Das sagt das Gesetz…
Was die Lage und die Größe eines Balkons betrifft, gibt es einige Regeln, die das österreichische Baurecht vorgibt:
Straßenseitige Balkone etwa sind wesentlich strengeren Richtlinien unterworfen als hofseitige.
Die maximale Balkontiefe beträgt 2,5 m und auch der minimale Abstand zur Grundstücksgrenze ist geregelt.
Darüber hinaus wird den Miteigentümern Ihres Hauses ein großes Mitspracherecht eingeräumt – vor allem denen, die vom Balkonausbau direkt betroffen sind. Um genehmigt zu werden, müssen Ihren Balkonplänen deshalb alle Miteigentümer zustimmen.
Bautechnische Machbarkeit
…und das sagt die Mauer.
Das easybalkon-System wurde speziell für Altbauten entwickelt. Das heißt, dass es für jeden intakten Altbau auch eine easybalkon-Lösung gibt. Bei allen anderen Gebäudetypen können wir nach Angabe der Bauweise geeignete Varianten vorschlagen.
In den meisten Fällen haben Sie die Wahl zwischen einem mit Zugstab abgehängten oder durch Konsolen gestützten Balkon – bei fragilem Mauerwerk kann es auch notwendig werden, mit Stützen auf Punktfundamenten zu planen.